Deutsche Umwelthilfe unterstützt Klage von Berliner Mieter gegen absurdes Verbot von Balkonkraftwerk

Deutsche Umwelthilfe unterstützt Klage von Berliner Mieter gegen absurdes Verbot von Balkonkraftwerk

In Berlin unterstützt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) einen Mieter in seinem rechtlichen Vorgehen gegen die Wohnungsgenossenschaft „DPF Berlin“, welche die Installation eines Balkonkraftwerks untersagte. Ziel der Initiative ist es, einen wegweisenden Gerichtsentscheid herbeizuführen, der es allen deutschen Mietern ermöglichen soll, mit eigenen Balkonkraftwerken aktiv zur Energiewende beizutragen. Derzeit erfordert die Installation solcher Anlagen die Zustimmung der Vermieter, die diese häufig unbegründet oder unter unzumutbaren Bedingungen verweigern, obwohl die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gesetzlich als besonders schützenswert gilt.

Marcel, der Berliner Kläger, berichtet von zahlreichen Hürden, die ihm und anderen Mietern von der Genossenschaft in den Weg gelegt wurden, darunter die Forderung nach einer Genehmigung durch die Feuerwehr und die Überprüfung der Elektroinstallationen. Trotz anfänglicher Zustimmung endete der Prozess mit einer abschließenden Ablehnung, die auf die derzeitige politische Lage verwies.

Parallel dazu diskutiert der Rechtsausschuss des Bundestags über einen Gesetzesvorschlag, der das Recht auf Installation von Steckersolargeräten prinzipiell anerkennen, jedoch die Bedingungen für die Genehmigung durch Vermieter offenlassen würde. Die DUH fordert die Regierung auf, klare Richtlinien für die Genehmigung solcher Anlagen festzulegen.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, kritisiert die mangelnde praktische Umsetzbarkeit der Gesetzesvorschläge zur Beteiligung der Bürger an der Energiewende und warnt vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung, sollte der Gesetzesentwurf ohne wesentliche Änderungen verabschiedet werden.

Rechtsanwalt Dirk Legler betont, dass der Gesetzentwurf zwar einen Fortschritt darstellt, jedoch die grundlegenden Probleme nicht löst. Er plädiert für klare gesetzliche Kriterien, die sowohl Mietern als auch Vermietern Rechts- und Planungssicherheit bieten würden.

Die DUH hatte bereits zuvor eine Klage in Kiel unterstützt, bei der eine Vermieterin nach einem Rechtsstreit den Einbau einer Balkon-Solaranlage schließlich gestattete. Das Ziel der DUH bleibt eine Grundsatzentscheidung, die allen Mietern in Deutschland den Weg für die Nutzung von Balkonkraftwerken ebnet.